Mietbedingungen

Mietbedingungen - gültig ab 11. September 2023
          
Mietpreise
Es gelten unsere aktuellen Tagespreise. Im Mietpreis enthalten sind:
  • unlimitierte Kilometer
  • Versicherungen
  • Ausrüstung entsprechend der Fahrzeugbeschreibung im Internet und Factsheets.
Alle Preise inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer

Berechnung
Der Mietpreise gilt bis zur Fahrzeugrücknahme. Der Rücknahmezeitpunkt wird im Übernahmeprotokoll festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Während der Hauptsaison (in der Regel von Mitte Juni bis Mitte August) werden die Fahrzeuge nur wochenweise von Freitag bis Freitag vermietet. Für Langzeitmieten ab 29 Tagen offerieren wir Ihnen ein Sonderrabatt.

Zahlungsweise
Nach der schriftlich bestätigten und somit verbindlichen Reservation ist innert 14 Tagen eine Anzahlung in der Höhe von 30 % des Mietpreises zu bezahlen. Die Restsumme ist spätestens 30 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu überweisen. Die Nichtbezahlung der Anzahlung oder der Restsumme gilt als Vertragsrücktritt von Seite des Mieters (siehe «Rücktritt») und hat Stornierungsgebühren zur Folge.

Kaution
Bei Übernahme des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von CHF 1'500.00 in bar (oder mit Kreditkarten-Reservation) hinterlegt werden. Sie ist nicht Bestandteil der Miete. Ohne bezahlte Kaution findet keine Fahrzeugübergabe statt. Die Kaution dient zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes der Versicherung. Wird das Wohnmobil ohne Schäden zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution in bar zurück (oder die Kreditkarten-Reservation wird gelöscht). Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, wird die volle Kaution einbehalten, bis die definitive Höhe des Schadens ermittelt ist. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, verlorene oder defekte Ausrüstung, Bussen etc) werden mit separater Rechnung nachbelastet.

Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, verrechnen wir folgende Stornierungsgebühren:
  • 10% bei Stornierung ab 30. Tag vom Buchungs.-Vertragsdatum
  • 30% bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag
  • 60% bei Stornierung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag
  • 90% bei Stornierung innerhalb 15 Tagen vor dem vereinbarten Übernahmetag
Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Fahrzeug ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, welche Sie in jedem Reisebüro oder bei einer Versicherung abschliessen können.

Übergabe
Das Fahrzeug wird gebrauchsfertig, professionell gereinigt, vollgetankt und mit entleerten Abwasser- und Fäkalientanks abgegeben.
Das Wohnmobil kann am vereinbarten Tag zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr zu einem im Voraus festgelegten Zeitpunkt übernommen werden.

Rückgabe
Das Wohnmobil muss am letzten Miet-Tag bis 10:00 Uhr zurückgegeben werden. Wird das Wohnmobil verspätet retourniert, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine Gebühr von CHF 40.00. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Das Fahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Muss der Vermieter den Wagen betanken, wird der benötigte Treibstoff von der Kaution in Abzug gebracht.

Haftungsausschluss
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters sei es wegen Unfall, Feuer, Defekt, Diebstahl etc. nicht auf den Termin bereitsteht. Wir bemühen uns, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu organisieren. Sollten wir kein Ersatzfahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden. Wir versuchen möglichst das ausgewählte Fahrzeug bereit zu haben, garantieren jedoch nicht Fahrzeuge, sondern Grundrisse und Personenzahlen.

Reinigungsgebühren
Das Wohnmobil muss gereinigt und in ordentlichem Zustand (Müll entsorgt, aufgeräumt, Geschirr, Ausrüstung und Toilette sauber) zurückgebracht werden. Ist dies nicht der Fall wird eine professionelle Aussen- und Innenreinigung zum Preis von CHF 150.00 (CHF 250.00 für das ROCKWOOD Gespann) an der Kaution abgezogen.
Achtung: der Fäkalientank der Toilette muss vor der Rückgabe entleert und ausgespült werden, der Abwassertank muss leer sein. Bei einer allfälligen Reinigung der Toilette oder der Dusche weder Scheuermittel noch alkoholische Reinigungsmittel verwenden. Für Schäden haftet der Mieter. Ist der Fäkalientank nicht entleert, hat der Mieter eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.00 zu bezahlen.

Fahrer
Der Fahrer muss mit dem Mieter identisch, mindestens seit 3 Jahren im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und älter als 21 sein. Alle Fahrer/Innen müssen im Vorfeld gemeldet werden.

Gebrauch
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Das Rauchen ist im Wohnmobil wie auch in der Fahrerkabine strikte verboten. Eine Missachtung dieser Regeln wird mit CHF 200.00 geahndet.
Haustiere sind nach vorheriger Absprache erlaubt.
Der jeweilige Fahrer ist selber für die Einhaltung der Gewichts-Limite verantwortlich.
Das Wohnmobil darf nur über den vorgesehenen Stecker mit 230-Volt-Strom ab einem offiziellen Stromnetz geladen werden. Der Anschluss an einen Generator ist absolut verboten, da das zu Beschädigungen der stromführenden Teile (Ladegerät, Power Board Kühlschrank, Batterien) führt. Entstehende Schäden bei Missachtung dieser Vorschrift, werden dem Mieter verrechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, regelmässig den Öl- und Wasserstand zu kontrollieren, das ihm anvertraute Fahrzeug mit der grösstmöglichen Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Allfällige Bussen werden nachbelastet.

Auslandsfahrten
Fahrten in nicht auf der grünen Versicherungskarte aufgeführten Länder sind verboten. Bei Unsicherheiten, klären Sie bitte vor Antritt der Reise ab, ob das angepeilte Reiseziel versichert ist (www.nbi-ngf.ch/de/nvb/dokumente/gruene-karte). Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen
am Mietfahrzeug bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind, wo möglich, durch eine offizielle Marken-Vertretung ausführen zu lassen. Bewilligte Reparaturkosten werden gegen detaillierte Quittung ersetzt, ansonsten übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparaturen, die ohne Meldung an den
Vermieter vorgenommen werden, sind nicht vergütungspflichtig. Reifenpannen sind keine rückerstattungspflichtigen Reparaturen. Sollte das Fahrzeug wegen eines nicht gemeldeten Schadens nicht weitervermietet werden können, werden dem säumigen Mieter pro Ausfalltag CHF 300.00 verrechnet. Für den Fall, dass der Wagen in der Mietzeit infolge nicht verschuldetem Unfall oder Defekt ausfällt, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug, ist jedoch nicht schadenersatzpflichtig, falls kein Ersatzfahrzeug gefunden werden kann. Fällt das Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall aus, muss der jeweilige Mieter ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten mieten.

Unfall
Bei jedem Schaden sei es durch Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden, Diebstahl etc. ist immer die zuständige Polizei zu verständigen.
Zusätzlich zum Polizeirapport ist ein internationales Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten und dem Hergang bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch unter +41 62 893 11 93
oder per Email info@sieglercars.ch zu verständigen. Für nicht polizeilich oder durch Unfallmeldeformular rapportierte Schäden haftet vollumfänglich der Mieter, sollten sie von der Versicherung nicht anerkannt werden.

Versicherungsschutz
  • Haftpflichtversicherung mit CHF 100 Millionen Deckung und Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch) und Bonusschutz. Selbstbehalt CHF 500.00 pro Schadenfall, bei Junglenkern unter 25 Jahren CHF 2'500.00 pro Schadenfall.
  • Kollisionskasko mit Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch) und Bonusschutz. Selbstbehalt CHF 1'000.00 pro Schadenfall, bei Junglenkern unter 25 Jahren CHF 3'000.00 pro Schadenfall.
  • Teilkasko mit CHF 300.00 Selbstbehalt pro Schadenfall inklusive Deckung bei Diebstahl resp. Einbruch (ohne Reisegepäck und persönlichen Effekten), Schäden durch Elementarereignisse, Feuer, Tiere, Vandalismus. Glasbruchversicherung inklusive.
  • Schweiz und Europaweite Deckung für Pannen- und Unfallhilfe. Alle Versicherungen sind speziell für Mietfahrzeuge abgeschlossen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet in voller Höhe für die Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen.
Bei Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang.
Gründe dafür können sein: Vorsatz, Alkohol oder Drogenkonsum. Weiter gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter kann weder für Verluste noch Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter infolge einer Panne, eines Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz des Vermieters.